Preisliste Sozialstation Nord-Ost / Ambulantes Hilfezentrum
gültig ab 01.01.2021
Alle vorherigen Preislisten / Vereinbarungen verlieren damit ihre Gültigkeit
Abrechnungen erfolgen generell im ½ Stunden – Takt
Besuchspauschalen bei Leistungen des MMMC / immer je Einsatz
6,00 € / Besuchspauschale normal
7,00 € / Besuchspauschale erhöht bzw. individuelle
Fahrtkosten / Einsatz und ggfls. vereinbarte gefahrene Kilometer je 0,50 € / KM
Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSD):
geeignete Kräfte MSD 26,00 € / Stunde
Hauswirtschaftshilfen (HW): 26,00 € / Stunde
geeignete Kräfte HW
Verhinderungspflege (VP) / Nachtwachen (NW) / Betreuungs- und
Entlastungsleistungen für den Entlastungsbetrag (EnB) n. § 45b SGB XI,
stundenweise Betreuung / Begleitung – für Selbstzahler (SZ):
geeignete Kräfte ab 26,00 € / Stunde
Schwestern- / PflegehelferInnen ab 28,00 € / Stunde
Kranken- / AltenpflegehelferInnen ab 35,00 € / Stunde
examinierte Pflegekräfte ab 40,00 € / Stunde
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB):
SozialhelferInnen ab 24,00 € / Stunde
(geeignete Behindertenassistenzkräfte)
Integrationshilfen (IGH), Sozialpädagogische Familienhilfen (SPFH),
Eingliederungshilfen (EGH), pers. Budgets, Elternassistenzen (EAS),
sofern kein anderer Vertrag geschlossen wurde:
qualifizierte Laienkräfte ab 37,00 € / Stunde
Fachkräfte ab 41,00 € / Stunde
zzgl. Besuchspauschale und gefahrener Kilometer
Haushaltshilfen für gesetzliche Krankenkassen:
(Direktabrechnung laut gültiger Vergütungsvereinbarung oder einzelvertraglicher
Regelung) ab 30,00 € / Stunde
zzgl. Besuchspauschale und gefahrener Kilometer
Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (Sozialamt/Jugendamt),
sofern kein anderer Vertrag geschlossen wurde:
geeignete Kräfte ab 26,50 € / Stunde
zzgl. Besuchspauschale und gefahrener Kilometer
Versorgungsleistungen für private Versicherungen u.a. Kostenträger:
individuelle Vereinbarungen ab 30,00 € / Stunde
zzgl. Besuchspauschale und gefahrener Kilometer
Besorgen von Verordnungen beim Arzt: 15,00 € / je Quartal
Besorgen von Rezepten f. Medikamente beim Arzt: 15,00 € / je Quartal
Übersenden von Rechnungsduplikaten, LNW etc. 0,50 € / je Kopie
Bei ärztlichen Verordnungen über Grund- und Behandlungspflege nach SGB V wird
mit den Krankenkassen direkt abgerechnet. Diese Gebühren gelten einheitlich für
alle zugelassenen Pflegedienste in Rheinland-Pfalz. Für die ersten 28 Kalendertage
eines Jahres besteht hier eine Zuzahlungspflicht der Versicherten in Höhe von 10%.
Dieser Betrag wird von ihrer zuständigen Krankenkasse angefordert.
Bei Erbringung von Sachleistungen für die Pflegekasse rechnen wir direkt mit der
Pflegekasse zu festgelegten Gebühren ab.
Restkosten und Investitionskosten müssen nach dieser Gebührenvereinbarung vom
Versicherten selbst erbracht werden (siehe Gebührentabelle).
Wir erstellen ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag.
Wir helfen Ihnen weiterhin bei der Beantragung von Zuschüssen bei Pflege- oder
Krankenkasse und der Altenhilfe und vermitteln auf Wunsch gerne an
Pflegestützpunkte zur Beratung und Koordinierung.